Anlagengutachten nach SDLWindV

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. M. Hickisch


Ausgangssituation:
Für die Netzanschlussgenehmigung von Erzeugungsanlagen in den Bereichen Wind, Photovoltaik, BHKW und Wasserkraft und für die Auszahlung des SDL-Bonus für Windenergieanlagen müssen beim Netzbetreiber Anlagengutachten bzw. Anlagenzertifikate entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. für Windenergieanlagen entsprechend der Systemdienstleistungsverordnung – SDLWindV – eingereicht werden.

Grundlagen des Verfahrens:
Die Anlagengutachten bzw. Anlagenzertifikate werden auf Basis der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen Teil 8: „Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und –anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz“ (FGW TR8) erstellt. Die technischen Vorgaben der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie (BDEW 2008) bzw. des TransmissionCode 2007 (TC2007) werden entsprechend berücksichtigt.

Leistungsumfang:
Die WIND-consult GmbH erstellt Ihnen das Anlagengutachten bzw. das Anlagenzertifikat für Ihre Erzeugungsanlage, das Sie zum Nachweis gegenüber Ihrem Netzbetreiber für den SDL-Bonus bzw. für Ihre Netzanschlussgenehmigung benötigen.

Kompetenz:
Die WIND-consult verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Elektrischen Eigenschaften von Windenergieanlagen und war maßgeblich an der Erstellung und Weiterentwicklung der „Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und –anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz“ (TR8) beteiligt.

Referenzen:
In 2010 wurden ca. 40 Anlagengutachten mit ca. 200 Erzeugungseinheiten für die Erlangung des SDL-Bonus von der WIND-consult erstellt.

Ausblick:
Auch weiterhin gelten verschiedene Fristen für die Einreichung von Anlagengutachten bzw. Anlagenzertifikaten für „Übergangsanlagen“ (z.B. 30.09.2011) und „Neuanlagen“ beim Netzbetreiber, um den SDL-Bonus zu erhalten.

Wir empfehlen, gerade bei der Projektierung von Neuanlagen, rechtzeitig Experten zu kontaktieren, um hohe ungeplante Kosten durch nachträgliche Erweiterungen (z.B. Oberschwingungsfilter, Kompensationseinrichtungen, Netzverstärkung etc.) der Erzeugungsanlage zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie, damit Sie erfolgreich und fristgemäß zu einem Anlagengutachten für Ihre Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten kommen.

In der Technischen Richtline für Erzeugungseinheiten und –anlagen Teil 8 ist festgeschrieben, dass sich Anlagengutachter bzw. Anlagenzertifizierer nach DIN EN 45011 in 2011 akkreditieren lassen müssen. Aus diesem Grund erfolgt die Bearbeitung der angebotenen Leistung im Unterauftrag der WIND-consult durch die WIND-certification GmbH, die als Schwesterunternehmen speziell für dieses Aufgabengebiet gegründet wurde. Der Antrag auf Akkreditierung nach DIN EN 45011 wurde durch die WIND-certification beim DAkkS in 2011 gestellt. Die WIND-certification befindet sich auf der Empfehlungsliste der FGW für die Begutachtung und Zertifizierung von Neuanlagen.

Mit dieser Aufgabenteilung soll sichergestellt werden, dass die Bearbeitung des Auftrages durch kompetentes und bez. Anlagengutachten erfahrenes Personal erfolgt und die Anforderungen der o.g. Richtlinie erfüllt werden.

Kontakt:

WIND-certification GmbH
Reuterstraße 10
18211 Admannshagen-Bargeshagen
e-mail: wind-certification@online.de